Erwägungsgrund 95
Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 95. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.