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Erwägungsgrund 95

Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 95. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

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