Erwägungsgrund 72
Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling
Das Profiling unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung oder die Datenschutzgrundsätze. Der durch diese Verordnung eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden Ausschuss) sollte, diesbezüglich Leitlinien herausgeben können.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 72. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.