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Erwägungsgrund 72

Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling

Das Profiling unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung oder die Datenschutzgrundsätze. Der durch diese Verordnung eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) sollte, diesbezüglich Leitlinien herausgeben können.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 72. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

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