Erwägungsgrund 172
Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012 eine Stellungnahme abgegeben.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 172. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.