Navigation

Erwägungsgrund 34

Genetische Daten

Genetische Daten sollten als personenbezogene Daten über die ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person definiert werden, die aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person, insbesondere durch eine Chromosomen, Desoxyribonukleinsäure (DNS)- oder Ribonukleinsäure (RNS)-Analyse oder der Analyse eines anderen Elements, durch die gleichwertige Informationen erlangt werden können, gewonnen werden.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 34. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

Übersicht