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Erwägungsgrund 160

Verarbeitung zu historischen Forschungszwecken

Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu historischen Forschungszwecken gelten. Dazu sollte auch historische Forschung und Forschung im Bereich der Genealogie zählen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verordnung nicht für verstorbene Personen gelten sollte.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 160. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

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