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Erwägungsgrund 44

Vertragserfüllung oder -abschluss

Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 44. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

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