Erwägungsgrund 44
Vertragserfüllung oder -abschluss
Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 44. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.