Navigation

Erwägungsgrund 132

Sensibilisierungsmaßnahmen und spezifische Maßnahmen

Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.

passend Artikel in der DS-GVO

Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 132. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.

Übersicht