Erwägungsgrund 55
Öffentliches Interesse bei Verarbeitung durch staatliche Stellen für Ziele anerkannter Religionsgemeinschaften
Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 55. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.