Navigation

Art. 99 DS-GVO

Inkrafttreten und Anwendung

  1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 6 - Unabhängige Aufsichtsbehörden

Kapitel 7 - Zusammenarbeit und Kohärenz

Kapitel 10 - Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel 11 - Schlussbestimmungen