Art. 74 DS-GVO
Aufgaben des Vorsitzes
- Der Vorsitz hat folgende Aufgaben:
- Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen,
- Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden,
- Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63.
- Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern in seiner Geschäftsordnung fest.
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 3 - Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4 - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5 - Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Kapitel 6 - Unabhängige Aufsichtsbehörden
Kapitel 7 - Zusammenarbeit und Kohärenz
Kapitel 8 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel 9 - Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 10 - Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Kapitel 11 - Schlussbestimmungen