Datenschutz als Grundrecht
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 1. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.